Tatütata - was tun?

Begegnet man im Straßenverkehr einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn, dann ist der Notfall nicht weit. Wer diese Sondersignale einsetzen darf und wie Sie als Verkehrsteilnehmer sich verhalten sollen, ist in §38 StVO geregelt. Das so genannten "Wegerecht" wird von uns Einsatzkräften nur dann in Anspruch genommen, wenn höchste Eile geboten ist.

  1. um Menschenleben zu retten 
  2. um schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden
  3. um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden
  4. um flüchtige Personen aufzuhalten
  5. um bedeutende Sachwerte zu erhalten

In diesem Fall haben alle anderen Verkehrsteilnehmer SOFORT freie Bahn zu schaffen. 

  Blaulicht und Martinshorn - Eile ist geboten

Bundesweit gibt es jährlich allein im Rettungsdienst über 10 Millionen Einsatzfahrten. Hinzu kommen die Einsätze der Polizei und von unseren Kameraden der Feuerwehren und anderer Hilfsorganisationen. 

Nicht selten ergeben sich bei unseren Einsatzfahrten Gefahrensituationen mit anderen Verkehrsteilnehmern. Das Risiko, in einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verwickelt zu werden, ist bei Einsatzfahrten unter Nutzung der Sondersignale viermal so hoch wie bei "normalen" Fahrten. Neben möglicher Personen- und Sachschäden bedeutet so ein Unfall auch, dass unsere Hilfe zu spät kommt. 

Durch Ihr Verhalten können Sie dazu beitragen, das Unfallrisiko zu senken. 

JEDE MINUTE ZÄHLT!

Unsere nächste Einsatzfahrt könnte uns zu Ihnen führen!

Verhalten bei der Annäherung von Einsatzfahrzeugen

(Quelle: ADAC Niedersachsen / Sachsen-Anhalt e.V.)
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