Tatütata - was tun?
Begegnet man im Straßenverkehr einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn, dann ist der Notfall nicht weit. Wer diese Sondersignale einsetzen darf und wie Sie als Verkehrsteilnehmer sich verhalten sollen, ist in §38 StVO geregelt. Das so genannten "Wegerecht" wird von uns Einsatzkräften nur dann in Anspruch genommen, wenn höchste Eile geboten ist.
- um Menschenleben zu retten
- um schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden
- um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden
- um flüchtige Personen aufzuhalten
- um bedeutende Sachwerte zu erhalten
In diesem Fall haben alle anderen Verkehrsteilnehmer SOFORT freie Bahn zu schaffen.
Bundesweit gibt es jährlich allein im Rettungsdienst über 10 Millionen Einsatzfahrten. Hinzu kommen die Einsätze der Polizei und von unseren Kameraden der Feuerwehren und anderer Hilfsorganisationen.
Durch Ihr Verhalten können Sie dazu beitragen, das Unfallrisiko zu senken.
JEDE MINUTE ZÄHLT!
Unsere nächste Einsatzfahrt könnte uns zu Ihnen führen!
(Quelle: ADAC Niedersachsen / Sachsen-Anhalt e.V.)